Freitag, 14. Oktober 2011

Die coolsten Stellen des Grundgesetzes - und was sie bedeuten

Artikel 4:
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet:

Soll heißen: Gott, Jehova, Manitu, Allah, Yogi Bär, Franz Beckenbauer, alle höheren Wesen dürfen von jedermann jederzeit ungestört angebetet werden.
Wenn sich doch einer gestört fühlt, weil ihm sonntagsmorgens ab acht die nebenan praktizierenden Katholen den verkaterten Arsch aus dem Pyjama läuten, dann hat er eben Pech gehabt.
Da ist echte Toleranz gefragt. Man muss alles aushalten. Genau wie die Typen mit den C&A-Anzügen, die einem in der Fußgängerzone immer die letzten drei freien Plätze in dem Raumschiff andrehen wollen, das angeblich kurz vor dem Weltuntergang noch losfliegt.
Allerdings sind die verschiedenen Religionen hier keineswegs gleichberechtigt. Zwei sind sogar so privilegiert, dass der Staat für sie Steuern eintreibt. Und das, während inzwischen alle fünf Sekunden ganze Dörfer geschlossen aus der Kirche austreten.
Die große Masse der Deutschen sagt regelmäßig Sachen wie: "Also, ich glaub schon, dass da noch irgendwas anderes ist. Also jetzt kein alter Mann auf 'ner Wolke, aber so 'n höheres Wesen, ne?"
Kotz. Das sind die Schlimmsten.

Artikel 5:
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern:

Dieser Artikel bräuchte unbedingt einen Zusatz. Vermutlich fehlte den Vätern und Müttern des Grundgesetztes die Phantasie für eine Welt mit Internet, für eine Welt, in der jeder Honk seinen eigenen <<Blog>> hat [*hust*]. Der Zusatz für die Bundesrepublik 2.0 lautet daher: 
Ja, man kann ständig seine Meinung äußern. Man MUSS aber nicht!!!

Heute Show - Das Buch.

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